Bayern lockert die Einreiseregeln

Bayern ändert ab Montag seine Einreisebestimmung.
Bayern hat seine Einreisequarantäne-Verordnung abgeändert. Ab Montag, dem 9. November, gelten die neuen Bestimmungen. „Darin werden unter anderem die digitale Reiseanmeldung und die Mindestdauer der Quarantäne von fünf Tagen für die Einreise nach Bayern festgelegt. Die Durchreise durch Bayern ist weiterhin ungehindert möglich“, so Sicherheitslandesrat Christian Gantner.
Kleiner Grenzverkehr
Die seit geraumer Zeit erwartete neue Einreiseverordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums schreibt somit den kleinen Grenzverkehr für Anrainerländer, also auch für Vorarlberger, in den Verordnungstext.
Wer weniger als 24 Stunden im jeweils anderen Land verbringt, hat keine Quarantänepflicht. Wer aber länger in einem Risikogebiet, in diesem Fall Österreich/Vorarlberg verweilt und dann wieder nach Deutschland einreist oder rückkehrt, muss für fünf Tage in häusliche Quarantäne. Dies gilt auch für Österreicher, die länger als 24 Stunden in Deutschland verweilen. Rückkehrer und Einreisende müssen sich auf www.einreiseanmeldung.de digital anmelden. Derzeit ist die Seite noch nicht aktiv. Am Montag sollte sie dann online gehen.
„Darin werden unter anderem die digitale Reiseanmeldung und die Mindestdauer der Quarantäne von fünf Tagen für die Einreise nach Bayern festgelegt.“
LR Christian Gantner, über den Inhalt der neuen Verordnung
Ausnahmen
Zudem gibt es weitere Ausnahmen: Wer Verwandte oder Familienmitglieder besucht, darf seinen Aufenthalt auf 72 Stunden ausdehnen. Und das, ohne sich im Anschluss in Quarantäne begeben zu müssen. Generell gilt die 72-Stundenregel für Besuche von Verwandten ersten Grades, Besuche von Lebensgefährten oder im Rahmen des Sorgerechtes, für beruflichen Personen-, Waren- und Güterverkehr und für Grenzpendler, die in Bayern ihren Wohnsitz haben und zur Arbeit regelmäßig nach Vorarlberg pendeln. Auch Schüler und Studenten fallen unter diese Regelung. Für Pendler gilt schon ab sofort eine Erleichterung: Österreicher und Schweizer müssen ja jede Woche einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie in Bayern arbeiten oder dort zur Schule gehen. Ab sofort genügt ein Antigen-Sofort-Test, es muss nicht mehr ein PCR-Labor-Test sein. Aber die wöchentlichen Testungen werden aufrechterhalten. Auch die An- und Abreisen zum Flughafen München werden durch diese neue Verordnung erleichtert.