Keine Einigung im Erbstreit

Beklagter Onkel widerrief Vergleich im Erbprozess.
„Ich war sehr traurig darüber, dass ich zunächst nichts vom Tod von meiner Großmutter erfahren habe und zur Beerdigung nicht eingeladen war“, sagte die Klägerin am Montag während ihrer gerichtlichen Befragung schluchzend.
Die 36-jährige Niederösterreicherin und ihr Vorarlberger Onkel hatten sich in dem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch um den eingeklagten Erbpflichtteil aus dem Nachlass der 2018 verstorbenen Großmutter der Klägerin und Mutter des Beklagten bereits geeinigt.
Demnach sollte der beklagte 73-Jährige seiner Nichte weitere 8500 Euro bezahlen. Zuvor hatte er ihr als Pflichtteil 12.000 Euro zukommen lassen. Der Pensionist hat aber während der ihm eingeräumten mehrwöchigen Bedenkzeit den Kompromiss für ungültig erklärt und den gerichtlichen Vergleich widerrufen. Deshalb musste am Montag vor Gericht erneut um den eingeklagten Betrag von 17.000 Euro verhandelt werden. Das Urteil wird schriftlich ergehen.
„Kein Kontakt gehabt“
Der Beklagte erklärte am Montag, warum er die Einigung nachträglich rückgängig gemacht hat: Seine in Niederösterreich lebende Nichte habe gar keinen Kontakt zu ihrer Vorarlberger Großmutter gehabt. Deshalb stehe ihr nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) nur der halbe Erbpflichtteil zu.
Die anwaltlich von Rainer Welte vertretene Klägerin aus Niederösterreich gab hingegen vor Gericht an, sie habe erst seit ihrer 2012 geschlossenen Hochzeit keinen Kontakt mehr zu ihrer Vorarlberger Großmutter gehabt – weil ihr beklagter Onkel ihre Großmutter vom Rest der Familie abgeschottet habe. Ihr Onkel sei vor acht Jahren zu ihrer Hochzeit angereist, ihrer ebenfalls eingeladenen Oma sei die Reise aber zu weit gewesen.
Der Bruder des Beklagten sagte als Zeuge, er habe nach dem Tod der Mama die Polizei zu Hilfe rufen müssen, weil sein Bruder ihn nicht ins Haus gelassen habe, in dem sein Bruder zusammen mit der Mutter gelebt habe.